• ÖFFNUNGSZEITEN
  • ANMELDUNG
  • AKTUELL
  • PREISE
  • ANFAHRT
  • SICHERHEIT

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hochseilgartens (JANGSTEL JUNGLE) der Bergsport Arena GmbH

  1. Jeder Teilnehmer muß diese AGB vor Betreten des Hochseilgartens Sankt Andreasberg durchlesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, daß er diese Benutzungsregeln zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen die Sorgeberechtigten diese Benutzungsregeln durchlesen und mit den minderjährigen Teilnehmer durchsprechen, bevor diese den Hochseilgarten Sankt Andreasberg betreten dürfen.
    Der Sorgeberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift, die Benutzungsregeln durchgelesen, verstanden und den minderjährigen Teilnehmern vermittelt zu haben.
  2. Die Benutzung des Hochseilgartens Sankt Andreasberg ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Begehung des Hochseilgartens Sankt Andreasberg beinhaltet bei Nichtbeachtung unserer Sicherheitsregeln die Gefahr eines tödlichen Absturzes. Das Begehen der kompletten Anlage erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr. Bei Verletzungen durch Schraubverbindungen, Seile, Karabiner, Rollenkarabiner, Holzsplitter, Teile der Übungen, Äste, unwegsames Gelände usw. oder bei Beschädigungen bzw. Diebstahl z. B. von Kleidungsstücken, Handy, Kamera usw. übernimmt der Betreiber keine Haftung. Der Betreiber haftet nicht für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, falsche Angaben oder bei panischen Anfällen eines oder mehrerer Teilnehmer verursacht werden. Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen unverzüglich gemeldet werden. Für die Haftung des Hochseilgartens gilt Ziffer 11.
  3. Der Hochseilgarten Sankt Andreasberg ist für alle Besucher ab dem vollendeten 12. Lebensjahr geöffnet. Die Teilnehmer müssen mindestens eine Körpergröße von 1,45 m erreichen und dürfen nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Parks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderen Personen darstellen könnte. Personen, die alkoholisiert sind oder unter Epilepsie leiden, unter dem Einfluss von Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, sind nicht berechtigt, den Hochseilgarten Sankt Andreasberg zu begehen. Schwangeren ab der 11. Schwangerschaftswoche, Bandscheibengeschädigten, sowie frisch operierten Personen wird von einem Besuch des Hochseilgartens abgeraten.
  4. Vor dem 12. Lebensjahr dürfen Kinder nur in Begleitung eines Erwachsenen den Parcours klettern. Nicht alle Hindernisse können von kleinen Kindern begangen werden. Mindestalter: 8 Jahre, Mindestgröße: 1,30 m.
  5. Jede Station darf nur von einer Person gleichzeitig begangen werden. Auf den Plattformen dürfen sich max. 4 Personen befinden.
  6. Es dürfen beim Begehen des Hochseilgartens keine Gegenstände, wie offen getragener Schmuck, Mobiltelefone, Kameras etc. mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere darstellen. Lange Haare müssen mit einem Haargummi zusammengebunden werden.
  7. Für Wertgegenstände, die zur Verwahrung auf dem Gelände verbleiben oder beim Personal des Hochseilgartens Sankt Andreasberg hinterlegt werden, kann keine Haftung übernommen werden.
  8. Jeder Teilnehmer muß an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitsdemonstration vor dem Begehen des Hochseilgartens Sankt Andreasberg teilnehmen. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Veranstalters/Betreuers sind bindend. Teilnehmer, die sich nach der Sicherheitseinweisung nicht in der Lage fühlen, die vorgeschriebene sicherheitstechnische Handhabung zur Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen auf die Teilnahme verzichten. In diesem Fall wird das Eintrittsgeld in voller Höhe erstattet. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Veranstalters/Betreuers, können die betreffenden Teilnehmer vom Hochseilgarten Sankt Andreasberg ausgeschlossen werden, ohne Anrecht auf eine Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Veranstalters/Betreuers übernimmt die Bergsport Arena GmbH keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.
  9. Die von der Bergsport Arena GmbH ausgeliehene Ausrüstung (Helm, Gurt, Sicherungssystem mit Karabinern) muß nach Anweisung des Veranstalters/Betreuers benutzt und pfleglich behandelt werden. Grundsätzlich darf nicht im Klettergurt noch auf dem gesamten Gelände geraucht werden. Ferner ist die Kletterausrüstung nicht auf andere übertragbar und darf während der Begehung des Hochseilgartens Sankt Andreasberg nicht abgelegt werden. Das Gurtmaterial, welches vor der Benutzung der Toiletten bzw. des Rauchens abgelegt wurde, ist ausschließlich von den Veranstaltern/Betreuern wieder orgnungsgemäß anzulegen. Eventuelle Beschädigungen oder Veränderungen an der Ausrüstung sind sofort dem Veranstalter oder den Betreuern zu melden.
  10. Die Sicherungskarabiner müssen immer im gelb markierten Sicherungsseil eingehängt sein. Beim Umhängen muß immer ein Sicherungskarabiner im gelb markierten Sicherungsseil eingehängt bleiben. Es dürfen niemals beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. An den Seilabfahrten, der Kletterwand oder dem Drehkran müssen grundsätzlich immer ein weiterer Karabiner mit dem zentralen Sicherungspunkt des Gurtmaterials verbunden werden. Im Zweifelsfall ist ein Betreuer herbeizurufen.
  11. Die Bergsport Arena GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haftet die Bergsport Arena GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder der mit der Leistung der Veranstaltung oder Führung betrauten Personen.
  12. Die Geschäftsführung behält sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an diese Benutzungsregeln halten, vom Hochseilgarten Sankt Andreasberg auszuschließen.
  13. Die Geschäftsführung behält sich das Recht vor, den Betrieb oder einzelne Hindernisse aus sicherheitstechnischen oder Wartungsgründen (Feuer, Sturm, Gewitter etc.) einzustellen. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, sich bei zweifelhafter Witterung per Internet über die Wetterlage vor Ort zu informieren. Eine Haftung aufgrund witterungsbedingt kurzfristig geänderter Öffnungszeiten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es besteht in diesem Falle kein Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises. Beendet ein Teilnehmer den Besuch der Anlage frühzeitig auf eigenen Wunsch, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises.
  14. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.
  15. Die Bezahlung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, in bar vor dem Besuch des Hochseilgartens.
  16. Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Bergsport Arena GmbH. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  17. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken (Salvatorische Klausel).

JANGSTEL JUNGLE
Bergsport Arena GmbH
Jordanshöhe 2
D-37444 Sankt Andreasberg
Deutschland
Telefon: +49 5582 8154
E-Mail: info@bergsport-arena.de

© 2025 Bergsport Arena GmbH

Impressum, AGB und Datenschutzerklärung